Descrição:
In Portugal herrscht Rechtsverkehr. An Plätzen, Kreuzungen und Abzweigungen gilt - falls nicht anders ausgeschildert - "rechts vor links". Im Kreisverkehr hat Vorfahrt, wer bereits innerhalb des Kreisels fährt. Die Verkehrsschilder entsprechen den internationalen Normen.Obligatorische Dokumente: - Persönliches Ausweisdokument;- Führerschein;- Versicherungsschein;- Nachweis der obligatorischen regelmäßigen Untersuchung;- Documento Único Automóvel (Fahrzeugschein) oder gleichwertige Dokumente.Bußgelder sind direkt an Ort und Stelle zu zahlen.Zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKWs ohne Anhänger und Motorräder: 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften; 90 km/h auf gewöhnlichen Straßen;100 km/h auf Schnellstraßen, die nur vom Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen;120 km/h auf den Autobahnen.Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist gesetzlich vorgeschrieben.Laut Straßenverkehrsordnung ist die Benutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren untersagt und steht unter Strafe, es sein denn, im Fahrzeug ist eine Freisprechanlage installiert oder der Fahrer benutzt ein Telefon mit Head-Set.Das Führen von Fahrzeugen durch Menschen mit BehinderungBei den Richtlinien hinsichtlich des Führens von Kraftfahrzeugen durch Menschen mit Behinderung sind in Portugal einzig und allein deren körperliche und geistige Eignung entscheidend; eventuelle Einschränkungen oder notwendige Umrüstungen müssen im Führerschein vermerkt werden.Ist die Person mit Behinderung im Besitz einer in Portugal gültigen Fahrerlaubnis, kann sie ein Fahrzeug führen, sofern die der Situation angepassten Einschränkungen beachtet bzw. Anpassungen vorgenommen werden.Die einheitlichen, von einem EU-Mitgliedsland ausgestellten Behindertenparkausweise werden in Portugal anerkannt. Die für Behinderte reservierten Parkplätze sind entsprechend gekennzeichnet. Im absoluten Notfall darf auch an anderen Stellen geparkt werden, allerdings nur für kurze Zeit und wenn Fußgänger und Straßenverkehr dadurch nicht behindert werden.Alkoholspiegel, HöchstgrenzeIn Portugal ist das Führen von Fahrzeugen ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille verboten. Ein Verstoß gegen diese gesetzlich festgelegte Alkoholgrenze wird mit Strafen geahndet, die je nach Blutalkoholkonzentration gestaffelt sind. - Das Fahren mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 g/l und 0,8 g/l gilt als schwere Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Fahrverbot zwischen 1 Monat und 1 Jahr und einer Geldbuße in Höhe von 250 bis 1.250 Euro bestraft werden.- Das Fahren mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,8 g/l und 1,2 g/l ist eine sehr schwere Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Fahrverbot zwischen 2 Monaten und 2 Jahren und einem Bußgeld belegt, das von 500 bis 2.500 Euro reichen kann.- Wer mit einem Blutalkoholwert von 1,2 g/l oder mehr fährt, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder der Zahlung von bis zu 120 Tagessätzen bestraft wird; darüber hinaus kann die Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 3 Jahren entzogen werden.MietwagenAn allen Flughäfen, Zielbahnhöfen des internationalen Schienenverkehrs sowie in allen wichtigeren Ortschaften besteht die Möglichkeit, einen Wagen ohne Fahrer zu mieten. Fahrer mit körperlichen Gebrechen oder die dies aus anderen Gründen wünschen, können auch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe oder einen Wagen mit Spezialausstattung mieten. Voraussetzung für die Vermietung eines Wagens ist es: - entsprechend den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters das 21. bis 25. Lebensjahr vollendet zu haben; - sich ordnungsgemäß ausweisen zu können (bei EU-Bürgern genügt der Personalausweis, bei anderen Staatsangehörigen ein gültiger Reisepass); - einen seit mindestens einem Jahr gültigen Führerschein vorzuweisen.