Descrição:
Einlass in Portugal von Hunden und Katzen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Es ist notwendig, ein Ausweis für die Tiere mitgezuführen, der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und der folgende Bedingungen erfüllen muss:
- es muss den Namen und die Adresse des Eigentümers anzeigen;
- es muss bescheinigen, dass das Tier durch ein elektronisches Kennzeichen (die Vorrichtung muss der ISONorm 11784 oder dem Anhang A der ISO-Norm 11785 entsprechen – wenn dies nicht passiert, muss der Eigentümer die abforderlichen Mittel für das Ablesen besitzen) oder einer deutlich erkennbare Tätowierung (nur während einer Übergangszeit erlaubt – bis zum 3. Juli 2011) gekennzeichnet ist;
- es muss aus ihm hervorhgehen, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors das Tier, als es mindestens 3 Monate alt war, eine gültige Tollwutimpfung – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) vorgenommen wurde.
Einlass in Portugal von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Länder
Es ist notwendig, eine von einem amtlichen Tierarzt im Herkunftsland ausgestellte Bescheinigung mitzuführen (sowie eine Bescheinigung der Impfungen und – falls notwendig - der Titrierung neutralisierender Antikörper). Die Bescheinigung muss nachweisen:
- dass das Tier durch ein elektronisches Kennzeichen (die Vorrichtung muss der ISONorm 11784 oder dem Anhang A der ISO-Norm 11785 entsprechen – wenn dies nicht passiert, muss der Eigentümer die abforderlichen Mittel für das Ablesen besitzen) oder einer deutlich erkennbare Tätowierung (nur während einer Übergangszeit erlaubt – bis zum 3. Juli 2011) gekennzeichnet ist;
- dass im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors das Tier, als es mindestens 3 Monate alt war, eine gültige Tollwutimpfung – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut –mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) vorgenommen wurde.
In Bezug auf einige Länder ist es auch notwendig, dass die Bescheinigung nachweist, das eine Titrierung neutralisierender Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde. Diese Verpflichtung ist auf einige Länder nicht anwendbar (Andorra, Kanada, USA, Russische Föderation, Japan, Norwegen und Schweiz, u. a.), sodass es sich empfiehlt, weitere Informationen zu diesem Thema bei der Generaldirektion für Tierheilkunde (www.dgav.pt) oder auf http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_third_en.htm einzuholen.
Verbringung von Heimtieren
Die Portugiesen sind sehr tierlieb und es ist sehr üblich, Hunde und Katzen zu Hause zu haben. Aber es ist wichtig anzumerken, dass die Tiere in einigen Restaurants, Geschäften, Supermärkten und einigen Stränden nicht erlaubt sind.
Im öffentlichen Verkehr sind Tiere nur erlaubt wenn sie sauber und gesund sind und in besonderen Taschen oder Boxen gehalten werden, die sich ausserdem in einem guten Zustand befinden müssen. Blindenhunde sind erlaubt. In Zeiten mit grösserem Andrang kann die Mitnahme der Tiere von der Transportfirma verweigert werden. Es ist nicht erlaubt, Tiere mitzunehmen, die als gefährlich oder potenziell gefährlich gelten.