www.visitportugal.com

Descrição: 

EINFUHRBESTIMMUNGEN FÜR REISENDE AUS EU-LÄNDERNReisende aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union dürfen in ihrem Gepäck Waren zum Eigenverbrauch einführen, die die folgenden Höchstgrenzen nicht überschreiten:Tabakwaren:- 800 Zigaretten- 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück)- 200 Zigarren- 1 kg RauchtabakAlkoholische Getränke:- 10 Liter destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol.- 20 Liter destillierte Getränke und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Saké oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22% vol oder weniger.- 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)- 110 Liter BierGeldmitnahme und GeldverkehrLaut der neuen Verordnung (EG) Nr. 1889/2005, die seit dem 15. Juni 2007 in Kraft ist, müssen Reisende, die in die EU ein- oder aus der EU ausreisen, mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro und mehr bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle anmelden. Ziel dieser Anmeldepflicht ist es, die Geldwäsche zu verhindern sowie Terrorismus und andere kriminelle Machenschaften zu bekämpfen und somit die EU im Kampf gegen die Kriminalität und bei ihren Bemühungen um mehr Sicherheit zu unterstützen.ZOLLFREIGRENZEN - DRITTLÄNDERDie im Gepäck mitgeführten Waren von Reisenden aus Drittländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, sind nur dann von der Mehrwertsteuer und Sonderabgaben befreit, wenn sie für den Eigenbedarf bestimmt sind und folgende Mengen nicht überschritten werden:Tabakwaren (1):Zigaretten - 200 StückoderZigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von maximal 3 Gramm) - 100 StückoderZigarren - 50 StückoderRauchtabak - 250 GrammAlkoholische Getränke (2):Destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% Vol. – insgesamt 1 Literoderdestillierte Getränke und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sakeoderähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22% Vol.; Schaumweine, Likörweine – insgesamt 2 Literundzusätzlichnicht schäumende Weine – insgesamt 2 Liter.Parfums:50 Gramm Perfumund250 ml Eau de ToiletteKaffee (1):500 GrammoderKaffeeextrakte und -essenzen - 200 GrammTee:100 GrammoderTeeextrakte und -essenzen - 40 GrammAndere Waren:Die Einfuhr von Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro ist abgabenfrei; für Reisende unter 15 Jahren gilt eine niedrigere Freigrenze von 90 Euro.(1) Bei Reisenden unter 15 Jahren wird keine Abgabenbefreiung für diese Produkte gewährt.(2)  Bei Reisenden unter 17 Jahren wird keine Abgabenbefreiung für diese Produkte gewährtGeldmitnahme und GeldverkehrLaut der neuen Verordnung (EG) Nr. 1889/2005, die seit dem 15. Juni 2007 in Kraft ist, müssen Reisende, die in die EU ein- oder aus der EU ausreisen, mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro und mehr bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle anmelden. Ziel dieser Anmeldepflicht ist es, die Geldwäsche zu verhindern sowie Terrorismus und andere kriminelle Machenschaften zu bekämpfen und somit die EU im Kampf gegen die Kriminalität und bei ihren Bemühungen um mehr Sicherheit zu unterstützen.

Icon: 

Nome para a tab: 

Info Útil

Termo de Pesquisa: 

Erweiterte Suches
Planungm Erstellen Sie mit den von Ihnen ausgewählten Inhalten Ihren Plan oder Ihre Broschüre
Haben Sie Ihr Passwort vergessen?
Loggen Sie sich über die sozialen Netzwerke ein
*Warten Sie bitte. *Die Anleitung, wie Sie ein neues Passwort erhalten, wird an Ihre Adresse gesendet. *E-Mail nicht versendet. Versuchen Sie es erneut.
Loggen Sie sich über die sozialen Netzwerke ein