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Seit dem 1. Januar 2008 ist in Portugal das Rauchen in allen geschlossenen öffentlichen Einrichtungen untersagt.Das Rauchverbot gilt für sämtliche öffentliche Gebäude, Arbeitsplätze, öffentliche Verkehrsmittel, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Labors und Apotheken, Bildungseinrichtungen, geschlossene Räume in sportlichen Einrichtungen, Museen, Einrichtungen, in denen Getränke und Lebensmittel verkauft werden, Parkhäuser, Theater, Kinos und Konzerthäuser, Bibliotheken, Hotels und Gaststätten, Servicebereiche sowie Tankstellen.Restaurants, Kneipen und Diskotheken mit einer Fläche von über 100 Quadratmetern haben das Recht, Raucherzonen einzurichten, die über adäquate Entlüftungsanlagen verfügen müssen und deren Fläche nicht größer sein darf als 30 % der Gesamtfläche des Lokals.Die Besitzer von Restaurants, Bars und Diskotheken mit einer Fläche von unter 100 Quadratmetern können ihr Lokal entweder als Raucher-oder als Nichtraucherlokal kennzeichnen. Die entsprechende Beschilderung muss auch von außen gut sichtbar angebracht werden. Diese Lokale müssen über gute Lüftungsmöglichkeiten verfügen.Geldstrafen bei Zuwiderhandlungen:- Von €50 bis zu €750 für Raucher, die das Verbot nicht respektieren.- Von €50 bis zu €1.000 für Besitzer von privaten Einrichtungen; - Von €2.500 bis zu €10.000, von €10.000 bis zu €30.000 oder von €30.000 bis zu €250.000 je nach Verstoß für Gesellschaften oder Vereine, für die Führung oder die Hauptverantwortlichen von Organisationen, Einrichtungen und Ämtern, die gegen die Vorgaben des Gesetzes verstoßen.

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