Descrição:
Sollten Sie ärztliche Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an das örtliche Gesundheitszentrum (Centro de Sáude).An die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser sollte man sich nur in schwerwiegenden Situationen wenden (schwere Verletzungen, Vergiftungen, Verbrennungen, Infarkte, Thrombosen, Atemwegsprobleme, usw.).Bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall in Portugal, haben die Bürger aus 27 EU-Ländern and sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Vereinigtes Königreich und Schweiz entsprechend der gemeinschaftlichen Richtlinien denselben Anspruch auf kassenärztliche Versorgung wie die Portugiesen. Um Zugang zu kassenärztlichen Leistungen zu haben, benötigen nicht in Portugal ansässige EU-Bürger ihren Europäische Krankenversicherungskarte und der Reisepass oder Personalausweis.NotfallkarteFür einen Notfall gibt es eine Karte, die für sich selbst spricht und den Notfallhelfern nützliche Informationen gibt, die Daten über die Identität, Kontakte, Versicherungsgesellschaft, Krankheiten, Allergien und Medikamente einschließen.Dieses Dokument, das für jede Person bestimmt ist, die sich in Portugal aufhält, kann kostenlos durch Download von den offiziellen Homepage der Promotoren heruntergeladen werden, wo der Nutzer die freien Felder ausfüllen, die Karte ausdrucken, sie ausschneiden und in seiner Brieftasche aufbewahren muss, damit sie bei einem Notfall leicht gefunden werden kann.Zugang ausländischer Bürger zum portugiesischen nationalen GesundheitsdienstTouristen, nichtansässige Studenten, nichtansässige entsandte Arbeitnehmer oder Personen in einer anderen vorübergehenden Aufenthaltssituation
- Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der SchweizBürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die eine außerplanmäßige medizinische Versorgung benötigen und sich im Urlaub, zu Studienzwecken oder bei vorübergehenden Aufenthalten befinden, die keinen ständigen Aufenthalt implizieren, müssen eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorlegen.Wenn Sie nicht im Besitz der europäischen Karte sind, sollten Sie unverzüglich eine provisorische EHIC-Ersatzkarte aus Ihrem Wohnsitzland beantragen und diese vor der Rückkehr in Ihr Heimatland auf der Pflegestation abgeben.Die Gemeinschaftsverordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009) schaffen eine Situation der Gleichheit zwischen Inländern und Ausländern bei Aufenthalt und Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat, bei Situationen der sozialen Sicherheit und bei Krankheit.
- Staatsangehörige von Drittstaaten, mit denen Portugal bilaterale Abkommen geschlossen hatBürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union mit bilateralen Abkommen mit Portugal müssen den Berechtigungsschein vorlegen, der zum Zeitpunkt ihres Zugangs zu den Gesundheitseinheiten des Nationalen Gesundheitsdienstes gültig ist. Der Berechtigungsschein muss im Aufenthaltsland beantragt werden.Die Vorlage des Berechtigungsnachweises ermöglicht die Bereitstellung aller notwendigen medizinischen Leistungen, wobei die entsprechende Rechnung von Portugal dem Aufenthaltsland zur Zahlung vorgelegt wird. Dieses Dokument wird nur in öffentlichen Einheiten des Nationalen Gesundheitsdienstes (SNS) akzeptiert.Wenn Sie zum Zeitpunkt der Erbringung von Gesundheitsleistungen in Einheiten des SNG nicht im Besitz eines Berechtigungsscheins sind, werden Sie aufgefordert, den Gesamtbetrag der erbrachten Leistungen zu zahlen.Es wird klargestellt, dass bilaterale Abkommen den Betrag der Rückerstattung nicht enthalten, was bedeutet, dass die Rückerstattung dieses Betrags von der Gesetzgebung und den Verfahren des Wohnsitzlandes abhängt.Portugal hat mit den folgenden Ländern bilaterale Abkommen zum Schutz der Krankheit und zur Bereitstellung von Gesundheitsfürsorge in Kraft: Andorra, Brasilien, Kap Verde, Quebec, Marokko und Tunesien. Diese Abkommen legen die Bedingungen der Gegenseitigkeit und Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern fest, die sich in Portugal aufhalten und dort wohnen, wenn es um die soziale Sicherheit und Krankheitsfälle geht.
- Bürger anderer Mitgliedsstaaten, die sich in Portugal aufhaltenAusländische Bürger, Bürger von Ländern außerhalb der Europäischen Union oder von Ländern, mit denen es keine bilateralen Abkommen gibt, die auf das Versorgungsnetz des Nationalen Gesundheitsdienstes in Portugal zurückgreifen müssen, sollten die folgenden Verfahren beachten:a) Im Besitz eines Ausweisdokuments (gültiger Reisepass oder Personalausweis im Herkunftsland)b) über ein Dokument verfügen, das eine gültige Krankenversicherung nachweist;Wenn der Ausländer keinen Krankenversicherungsnachweis vorlegt, muss der Ausländer darüber informiert werden, dass er für die erbrachte medizinische Versorgung in vollem Umfang zahlen muss.
Informationen finden Sie unter www.acss.min-saude.pt.